Winterdienst in Bremen: Was Eigentümer und Hausverwaltungen wissen müssen

Winterdienst – verschneiter Gehweg neben einer Hecke und geräumter Weg am Gebäude

Schnee und Glätte kommen in Bremen oft über Nacht. Für Grundstückseigentümer heißt das: Der Gehweg vor dem Haus muss geräumt und gestreut sein – und zwar zu festen Zeiten und nach klaren Regeln. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld und haftet im Ernstfall, wenn jemand stürzt. In diesem Ratgeber erklären wir, was das Bremische Landesstraßengesetz vorschreibt, was beim Streuen erlaubt ist, wie Sie die Pflicht auf Mieter oder eine Firma übertragen – und wie ein Winterdienst-Saisonvertrag Ihnen die Arbeit abnimmt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regeln in der Stadtgemeinde Bremen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer ist in Bremen für den Winterdienst zuständig?

Straßen und Radwege: Die Bremer Stadtreinigung

Fahrbahnen und Radwege räumt und streut in Bremen die Bremer Stadtreinigung (DBS). Zuerst kommen Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Busverkehr dran. Nebenstraßen werden grundsätzlich nicht geräumt oder gestreut.

Gehwege: die Anlieger

Für die Gehwege sind die Anlieger zuständig. Das sind nach dem Bremischen Landesstraßengesetz die Eigentümer der Grundstücke, die an die Straße grenzen. Ist ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch bestellt, sind auch Erbbauberechtigte oder Nießbraucher Anlieger. Die Pflicht gilt innerhalb geschlossener Ortslagen und umfasst die Strecke entlang des eigenen Grundstücks einschließlich vorhandener Treppen.

Sind mehrere Personen für ein Grundstück verpflichtet, trifft die volle Pflicht jede von ihnen. Wer nicht auf dem Grundstück oder in der Nähe wohnt oder wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht selbst räumen kann, muss eine geeignete Person mit der Ausführung beauftragen.

Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut sein?

Die Räum- und Streupflicht gilt in Bremen:

  • werktags von 7:00 bis 20:30 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr

Schneit es tagsüber weiter oder bildet sich erneut Glätte, müssen Sie innerhalb dieser Zeiten nacharbeiten.

Welche Flächen und wie breit?

Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeiner Reinigung und Winterdienst:

  • Schneeräumen und Abstumpfen von Glätte ist auf Gehwegen auf eine Breite von 1,5 m begrenzt, in Fußgängerzonen auf 3 m.
  • Gibt es keinen von der Fahrbahn abgesetzten Gehweg, gilt ein Randstreifen von 1,5 m entlang der Straße.
  • Eckgrundstücke: Der Gehweg ist jeweils bis an den Fahrbahnrand der einmündenden Straße zu reinigen.
  • Fußgängerüberweg, Ampelfurt oder Haltestelle vor dem Grundstück: Hier muss auf 1,5 m Breite bis an den Fahrbahnrand bzw. bis an die Haltestelle gereinigt werden.
  • Treppen gehören dazu.

Wohin mit dem Schnee?

Den geräumten Schnee häufen Sie am Gehwegrand zur Fahrbahn hin an. Auf dem Fahrbahnrand darf er nur gelagert werden, wenn für Fußgänger mindestens 1,5 m Gehweg frei bleiben. Auf Radwegen darf kein Schnee liegen. An Haltestellen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen müssen ausreichend breite Durchgänge bleiben, Hydranten und Schachtdeckel sind freizuhalten. Rückstände, die nach dem Tauen übrig bleiben, etwa Splitt, müssen Sie anschließend beseitigen.

Womit darf gestreut werden? Streusalz in Bremen

Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen ist der Einsatz von Taumitteln wie Streusalz in Bremen grundsätzlich verboten. Das dient dem Schutz von Boden, Gewässern, Bäumen und Pflanzen. Eine Ausnahme gilt bei Eisregen und Glatteis – auch dann nur in geringen Mengen. Wo Bäume am Gehweg stehen oder das Wasser auf begrünte oder baumbestandene Flächen abläuft, dürfen salzhaltige Streumittel nach Auskunft der Stadt Bremen gar nicht verwendet werden.

Erlaubt und empfohlen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Wer über das erlaubte Maß hinaus Salz streut, handelt ordnungswidrig.

Mieter, Eigentümer, Hausverwaltung: Wer muss wirklich räumen?

Übertragung auf Mieter

Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf Mieter übertragen. Laut der Bremer Stadtreinigung muss das ausdrücklich im Mietvertrag stehen; ein Hinweis in der Hausordnung reicht nicht aus.

Beauftragung einer Firma

Statt Mieter einzuteilen, können Eigentümer und Hausverwaltungen auch eine Firma beauftragen. Das ist besonders sinnvoll, wenn niemand vor Ort wohnt, Bewohner die Arbeit nicht leisten können oder mehrere Zugänge zu betreuen sind.

Aushang im Mehrfamilienhaus

Wohnen mehrere Haushalte auf einem Grundstück, muss der Anlieger Name und Anschrift der Person, die räumt, im Hausflur oder an einer anderen geeigneten Stelle aushängen – das gilt auch für eine beauftragte Firma.

Unklare Zuständigkeit

In Zweifelsfällen legt das Ordnungsamt Bremen (Ortspolizeibehörde) fest, wer reinigungspflichtig ist und wie weit die Pflicht reicht.

Was droht, wenn nicht geräumt wird?

Wer die Räum- und Streupflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Schwerer wiegt oft die Haftung: Stürzt jemand, weil der Gehweg oder die Treppe nicht ausreichend geräumt oder gestreut war, können Anlieger haftbar gemacht werden.

Winterdienst als Saisonvertrag: Ihre Wege in guten Händen

Haus- & Gartenservice Bremen bietet den Winterdienst als Saisonvertrag für die gesamte Wintersaison an. Sie müssen also nicht bei jedem Schneefall neu beauftragen. Wir arbeiten für Privatkunden, Hausverwaltungen und Gewerbe in Bremen, Lilienthal und Umgebung.

Das ist enthalten:

  • Schneeräumung auf Gehwegen, Einfahrten und Zugängen
  • Streudienst gegen Glätte, zum Beispiel mit Sand
  • präventives Streuen, wenn Frost oder überfrierende Nässe zu erwarten sind
  • Beobachtung der Wetterlage, damit wir rechtzeitig vor Ort sind
  • Einsatzplanung mit klaren Prioritäten für die wichtigsten Wege
  • sparsam und korrekt dosierte Streumittel, auf Wunsch umweltfreundliche Alternativen

So läuft es ab: Sie schildern uns Ihr Objekt, wir legen gemeinsam fest, welche Gehwege, Einfahrten und Zugänge wir betreuen und welche Vorrang haben. Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Der Preis hängt von Größe und Anzahl der Flächen und vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Beispiel aus der Praxis: Oberneuland

Im Januar 2026 haben wir in Bremen-Oberneuland eine komplett zugeschneite Garageneinfahrt geräumt und den Schnee seitlich abgelegt, damit die Zufahrt zur Tiefgarage wieder sicher befahrbar war. Der Einsatz dauerte etwa eine Stunde. Vorher-nachher-Fotos ansehen

Alle Details finden Sie auf unserer Seite Winterdienst Bremen & Lilienthal. Gut zu wissen für Lilienthal: Die Gemeinde liegt in Niedersachsen, dort gelten eigene Regeln zur Räum- und Streupflicht. Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach.

Angebot anfragen: Sichern Sie sich Ihren Winterdienst-Saisonvertrag rechtzeitig vor dem ersten Schnee. Rufen Sie uns an unter 0162 – 91 92 193 oder schreiben Sie an info@haus-und-garten-service-bremen.de. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Übrigens: Auch im Herbst gehört das Laub auf dem Gehweg zu den Anliegerpflichten. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber Garten winterfest machen in Bremen , und bei der Gartenpflege übernehmen wir die Laubentsorgung.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Bremen

Ab wann muss in Bremen morgens geräumt sein?

Werktags gilt die Räum- und Streupflicht von 7:00 bis 20:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten muss der Gehweg vor Ihrem Grundstück sicher begehbar sein.

Darf ich in Bremen Streusalz verwenden?

Grundsätzlich nein. Taumittel wie Salz sind auf öffentlichen Gehwegen nur bei Eisregen und Glatteis und nur in geringen Mengen zulässig. Verwenden Sie stattdessen Sand, Splitt oder Granulat.

Kann ich die Räumpflicht auf meine Mieter übertragen?

Ja. Laut der Bremer Stadtreinigung muss die Übertragung ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein, ein Hinweis in der Hausordnung genügt nicht. Alternativ können Sie eine Firma beauftragen.

Was kostet ein Winterdienst-Saisonvertrag?

Das hängt von Größe und Anzahl der Flächen sowie vom gewünschten Leistungsumfang ab. Nach einer kurzen Absprache erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot.